Mit der Nordzufahrt soll das Siedlungsgebiet von Walchwil oberhalb der SBB-Linie mit einer zweiten Zufahrt erschlossen werden. Gleichzeitig kann das Zentrum von Walchwil (Dorf- und Vorderbergstrasse) vom Durchgangsverkehr vor allem in Fahrtrichtung Zug spürbar entlastet werden. Letztlich kommt die Gemeinde mit der neuen Strasse ihrer gesetzlichen Erschliessungspflicht für die Reservebauzonen Utigen, Rägeten, Lauihof und Büel nach. Die Nordzufahrt ist im kommunalen Verkehrsrichtplan eingetragen und der Baulinienplan wurde im Zonenplan übernommen. Damit sind die raumplanerischen Voraussetzungen für die Realisierung der Nordzufahrt, heute als Oberdorfstrasse benannt, erfüllt. Diese kommunale Sammelstrasse ist kein UVP-pflichtiges Vorhaben. Umweltauswirkungen und Massnahmen zu deren Minimierung und zur Einhaltung der Umweltgesetzgebung wurden daher in einer „Umweltnotiz“ und einem Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) festgehalten. Das Vorhaben wurde 2013 bewilligt und ab 2015 umgesetzt.

  • Die Nordzufahrt ist ca. 6.30 m breit und für den motorisierten Verkehr wie auch für Radfahrende in beiden Richtungen befahrbar. Für die Fussgänger wird ein Gehweg von 1.50 m Breite ausgeschieden. Dieser ist bergwärts auch für Radfahrer offen. Die Nordzufahrt überwindet auf einer Länge von 1.26 km eine Höhendifferenz von rund 100 m. Das durchschnittliche Gefälle liegt bei ca. 8 %. Wo nötig werden Leitplanken installiert. Die Nordzufahrt wird durchgehend massvoll beleuchtet. Die Geschwindigkeit wird unter Berücksichtigung von Verkehrssicherheit und Lärmschutz signalisiert. Brücken überqueren den Rägeten- und den Sagenbach. Im steilen Gelände braucht es Auskragungen und Stützmauern. Zahlreiche Massnahmen unterstützen die Einpassung des Bauwerks in die Landschaft und minimieren Umwelteinflüsse auch während der Bauzeit.  Die feierliche Einweihung und Segnung der neuen Oberdorfstrasse hat im Oktober 2018 stattgefunden.