Die beabsichtigte Beleuchtung der Sportanlagen Lienisberg in Walchwil, welche nach Plan von April bis November jeweils täglich bis maximal 22 Uhr in Betrieb sein sollte, hat Widerspruch ausgelöst. Gegen die Zustimmung der Gemeindeversammlung im 2017 zum angepassten §27 der Bauordnung Walchwils wurde Einspruch eingelegt. Der Regierungsrat des Kantons Zug hat daher die Gemeinde Walchwil aufgefordert, u.a. vertiefte fachtechnische Abklärungen in Auftrag zu geben, um ausreichende Grundlagen zur Beurteilung der verschiedenen rechtlichen Anforderungen im Rahmen der Baubewilligung der Aussenbeleuchtung zur Verfügung zu haben.

  • Tensor AG wurde von der Gemeinde beauftragt in Zusammenarbeit mit den Spezialisten für Fledermäuse, Wildtiere (SWILD, Zürich), Gross-Nachtfalter (André Rey, Zürich) und für Avifauna (Quadra GmbH, Zürich) im Frühsommer 2018 die verschiedenen, lichtsensiblen Arten zu erheben und Lösungsvorschläge zu erarbeiten.

Die Feldaufnahmen im Umfeld des zonenkonformen Sportplatzes Lienisberg haben Aufschluss über eine sehr grosse Vielfalt an tag- und nachtaktiven Spezies und wertvollen Habitaten gegeben. Die Nähe der Sportplatzes zur geschützten und daher wenig beeinträchtigten Moorlandschaft von besonderer Schönheit und nationaler Bedeutung Nr. 6 «Zugerberg», die recht dünne Besiedlung auf dem Hochplateau des Walchwilerberges und damit die relative Abgeschiedenheit von menschlichen Aktivitäten urbaner Zonen mit übermässigen Licht- und Lärmimmissionen wiederspiegeln sich auch in der beobachteten Vielfalt an Fledermäusen, Gross-Nachtfaltern sowie Brut- und Zugvögel. Es ist daher nicht verwunderlich, dass verschiedene Rote Listen Arten erfasst worden sind:

 

  • Die beobachteten, geschützten und teilweise lichtsensiblen Fledermausarten nutzen das Gebiet entlang der Hecken und Bachgehölze als Leitstrukturen (Flugkorridore) und Jagdgebiete (v. a. in der Abenddämmerung). Es wurde ein grosser Anteil lichtsensibler Arten (u.a. Rote Liste Arten) nachgewiesen.
  • Der Walchwiler- und Zugerberg wird von einer nationalen Wildtierverbindungsachse Zugersee-Unterägeri gequert. Die Wildtiere folgen u.a. auch den Verlaufsstrukturen des Lotenbachs und können so auf ihrer Wanderung durch die starken Lichter des Sportplatzes gestört werden.
  • Eine relativ hohe Artenvielfalt an Gross-Nachtfaltern der feuchten und gehölzreichen Habitate mit einigen besonderen und gefährdeten Arten können durch die Sportplatz-Beleuchtung empfindlich in ihrem natürlichen Verhalten (Nahrungsaufnahme, Paarung und Eiablage, generell jahreszeitliche Entwicklung) beeinträchtigt und so zur leichten Beute von Prädatoren wie Fledermäusen, Spinnen und anderen Insekten werden.
  • Direkt angrenzend an den Perimeter wurde wenigstens eine nachtaktive Vogelart (Waldkauz) gehört und in grösserer Entfernung weitere Spezies sowie besonders viele seltene und prioritäre Arten von Zugvögel beobachtet. Es ist am Alpennordrand in den Zugzeiten immer wieder mit grösseren Ansammlungen ziehender Vögel zu rechnen.

Als Massnahmen zur Minderung der absehbaren grossen Beeinträchtigung der beobachteten Arten wurden Hinweise zur  Beleuchtung gegeben, die Ergänzung der Baumhecke entlang der bisherigen Leitstrukturen und die Einschränkung der abendlichen Beleuchtung zu Beginn auf maximal 5% der gesamten Nachtstunden pro Monat und später auf maximal 10%, sobald die Baumhecke ihre Wirkung entfalten kann, vorgeschlagen.

  • Der Bericht ist bei der Gemeinde Walchwil wie auch bei den Naturschutzorganisationen auf ein positives Echo gestossen.